Arthur Brühlmeier

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Selbstverständlich verfügten die Brühlmeier so wenig wie ein anderes Wettinger Geschlecht ursprünglich über ein Wappen, denn ein solches durften nur die Vornehmen führen und war den Wettinger Bauern vom Kloster ausdrücklich verboten. Trotzdem existieren derzeit zwei Familienwappen, die ungefähr zur selben Zeit, aber unabhängig voneinander entstanden sind, nämlich in den vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Ich bezeichne sie mit dem Namen der beiden Heraldiker, die sie geschaffen haben, nämlich Heinrich P. Walser-Battaglia aus Neuenhof und J. Magg aus Biel.

Das Walser-Wappen

Walser-Wappen

Walser-Wappen 1945

Auf Weihnachten 1966 schenkten die Kinder von Josef Brühlmeier-Spörri (StB 192) ihrem Vater ein handgemaltes Wappen und wandten sich aufgrund einer Information des Staatsarchivs Aarau an H. Walser, jenen Heraldiker also, der dieses Wappen selbst entworfen hatte. Aus dem begleitenden Beschrieb zu diesem Wappen vom November 1966 geht hervor, dass eine (nicht namentlich genannte) Auftraggeberin den Heraldiker H. Walser im Herbst 1945 zu Nachforschungen betr. ein Brühlmeier-Wappen bzw. zur Kreation eines neuen Wappens veranlasste. Zuerst vermutete ich irrtümlich als Auftraggeberin Frau Lina Brühlmeier-Lienberger, aber der wirkliche Sachverhalt klärte sich bald auf, da sich der Stifter des Wappens aufgrund meines Rundbriefes vom Juni 2001 bei mir meldete und auch Kopien der einschlägigen Dokumente vorlegte. Es handelt sich um Eduard Brühlmeier-Suter (StB 293), aufgewachsen in Schneisingen und heute wohnhaft in Binningen, dessen seinerzeitige Verlobte und nachherige Gattin Susanne Suter ihrem künftigen Gemahl ein Wappen zu Weihnachten 1945 schenken wollte. Da sich der Inhalt des Begleitschreibens des Wappens von 1966 inhaltlich nicht wesentlich unterscheidet vom Text der Stiftungsurkunde, gebe ich hier bloss diesen wieder. Hier der handgeschriebene Text der Stiftungs-Urkunde:

Der Unterzeichnete Eduard Brühlmeier, Kaufmann, geb. 10 Mai 1919 (Sohn des Emil) Bürger von Wettingen im Kanton Aargau, als Stifter des vorliegenden Wappens „Brühlmeier“ erklärt andurch: Die Nachforschungen des unterzeichneten Heraldikers wie auch des Herrn E. Spiegelberg, Lehrer und Historiker in Wettingen, zeitigten das Ergebnis, dass ein historisches, belegbares Wappen des Geschlechts „Brühlmeier“ von Wettingen nicht existiert, sowenig als solche der andern ganz alten Wettinger Geschlechter. Der Grund für das Fehlen von Wappen dieser Geschlechter dürfte darin liegen, dass die Äbte zu Wettingen ihren Beamten im Herrschaftsgebiet des Klosters das Siegel- und Wappenrecht nicht zugestanden. – Da es heute aber am Willen jedes freien Schweizerbürgers (-bürgerin) liegt, ein Wappen, sei es das alte, historisch überlieferte, solche der Familie oder ein neugeschaffenes, persönliches Wappen zu führen, allerdings unter der Voraussetzung, dass er sich nicht ein Wappen einer Familie gleichen Namens aneigne, der Unterzeichnete aber schon seit Langem den Wunsch hatte, ein Wappen zu besitzen und führen zu können, wurde der Heraldiker Heinr. Pet. Walser-Battaglia in Neuenhof mit der Anfertigung von Entwürfen für ein Brühlmeier-Wappen beauftragt. Aus den Entwürfen wählte der Stifter denjenigen, der das nachfolgend beschriebene und in Beilage im Bilde ausgeführte Wappen zeigt, das fortan das Wappen und Ehrenzeichen des Stifters und seiner allfälligen Leibeserben und Nachkommen sein soll und in Ehren geführt und gehalten werden möge. Dies Wappen aber ist folgendermassen beschaffen: Der Wappenschild zeigt im schwarzen Feld eine gestürzte weisse Pflugschar, die mit einem doppelkreuzähnlichen schwarzen Brandzeichen belegt und im rechten Schild-Oberegg von einem gelben sechsstrahligen Stern begleitet ist. Das Oberwappen: Auf oberem Schildrande ruht ein geschlossener, stahlblauer, rot gefütterter Stechhelm, von welchem nach beiden Seiten die innen am Helm weiss, aussen aber schwarz gefärbte Helmdecke fällt. Die Helmzier ist ein aus der Helmdecke wachsender, schwarzer, rot bezüngter Löwe, ein Schwert mit weisser Klinge, gelbem Griff und ebensolcher Parierstange vor sich in den Pranken haltend. – Die Begründung der Wappenfiguren, der Farben und des Oberwappens: Die schwarze Schild-, Decken und Löwenfarbe wurde deshalb gewählt, weil diese der richtige Grund für die weisse Pflugschar des Schildes ist, und Helmdecken- und Helmzierfarben möglichst in den Schildfarben gehalten ruhig wirken und den alten heraldischen Regeln entsprechen. Die in natürlicher, weisser Farbe gehaltene Pflugschar weist auf den Ackerbau hin, den die Vorfahren des Wappenstifters, Bauern zu Wettingen, während Jahrhunderten betrieben. Das schwarze Brand- oder Hauszeichen (ebenfalls in dieser Farbe) ist ein überliefertes solches, das von einer Familie Meier zu Wettingen (Stamm Bohüslis) in früherer Zeit verwendet wurde. Von diesem Brandzeichen findet sich eine Abbildung in der Sammlung des Klosters Wettingen-Meererau b. Bregenz, folgendergestalten: (folgt kleine Abbildung des Zeichens mit den Initialen J.J.M.). Mit diesem Zeichen kennzeichneten jener J.J.Meier und seine Familie ihre Gerätschaften, Werkzeuge, Wagen, Vieh etc. Da aber laut obgenanntem Herrn Spiegelbergs exakten Nachforschungen die „Brühlmeier“ ein Zweig des uralten Geschlechts „Meier“ und gerade ein Zweig des Stammes der „Bohüsli-Meier“ sind (der Name Brühl-Meier, eigentlich ein Zu- oder Dorfname, entstand erst, als einer betreffenden Familie Meier vom Kloster Wettingen das Lehengut „im Brühl“ daselbst verliehen wurde), darf dies Brandzeichen (ohne die Buchstaben!) unbedenklich vom Stifter dieses Wappens in dasselbe aufgenommen werden, wie heute auch die Familie Meier (Christinens), auch aus dem Bohüsli-Stamm, dies Brandzeichen ebenfalls (in goldenem Schilde auf grünem Dreiberg) führt. – Der Stern in diesem Wappen ist dem Gemeindewappen von Wettingen entnommen, in welches er aus dem Klosterwappen übernommen worden war, da das Dorf Wettingen während Jahrhunderten zum „Twing und Bann“, d.h. zum Herrschaftsgebiet des Klosters Wettingen gehörte. Dieser Stern soll auf das Bürgerrecht der Brühlmeier, das diese zu Wettingen besitzen, hinweisen. Möge auch über dem Geschlecht Brühlmeier und allen seinen Gliedern fortan ein glückhafter Stern leuchten. – Der Helm und die Helmzier, der wachende, das Schwert haltende Löwe, wurde vom Heraldiker frei gewählt. Der Löwe (Sinnbild der Kraft, Herzhaftigkeit) weist darauf hin, dass der Wappenstifter der Schweizer Armee, als Offizier, angehört. Der Löwe führt, wohl das Schwert, verhält aber den Streich, was ausdrücken will und soll, dass Gewalt nur im äussersten Notfalle angewendet werden soll und darf. – So soll denn fortan dies Wappen das des Stifters und, so ihm solche erwachsen, seiner Nachkommen und all derer Ehrenzeichen sein, das stets in Ehren, und „das Schild blank“ gehalten werden möge, wozu Gott helfe!

Diese Stiftung bezeugen durch ihre Handunterschriften:

Schneisingen, den 30. Dez. 1945

Neuenhof, den 27. Dez. 1945

Der Stifter:

Ed. Brühlmeier

Der Heraldiker:

H. P. Walser-Battaglia

Im Begleitschreiben zum Wappen von 1966 erklärt Walser darüber hinaus folgendes: „Von dem oben beschriebenen Wappenschild ‚Brühlmeier‘ reichte der Unterzeichnete dem Aargauischen Staatsarchiv eine Skizze ein, die, da kein anderes bezügliches Wappen vorhanden war und da das Bild den heraldischen Regeln entspricht und keine Aneignung eines anderen Wappens ist, in die Sammlung aufgenommen wurde. Seither wird auf Anfrage hin dieses Wappen als das einzige Brühlmeierwappen mitgeteilt.“

Grundsätzlich ist ein Heraldiker bei der Gestaltung des Oberwappens frei, allerdings im Rahmen der geltenden heraldischen Regeln. Dementsprechend hat Walser dieses beim zweiten Wappen von 1966 wie folgt gestaltet: „Auf dem obern Schildrand ruhender Stechhelm, von welchem nach beiden Seiten die schwarz/silberne Helmdecke wallt. Als Helmkleinod wurde auf schwarz/silbernem Wulst das schwarze Brandzeichen gemalt.“

Walser-Wappen

Walser-Wappen 1966

Weitere Besitzer des Walser-Wappens sind Familie Stefan und Beatrice Brühlmeier-Schibli und Familie Otto und Anna Sprecher-Brühlmeier. Sie haben es vom Staatsarchiv erhalten.

Das Magg-Wappen

Magg-Wappen

Vom Magg-Wappen gibt es meines Wissens zwei Originale, die beide aus dem Hause Hans Brühlmeier-Lienberger (StB 85) stammen:

Eines besitzt Familie Bernhard und Ida Spörri-Brühlmeier (StB 101 und 100). Sie ist eine Gross-Nichte des erwähnten Hans Brühlmeier-Lienberger, alt Friedensrichter. Dieser schenkte das Wappen 1945 oder 46 (sicher zu einer Zeit, als das Walser-Wappen noch nicht im Staatsarchiv Aarau deponiert war) Ida Brühlmeiers Eltern, Oswald und Josefine Brühlmeier-Schmid, dies mit der Bemerkung, er hätte das Wappen suchen lassen und es habe gut 2 Jahre gedauert.

Das andere Wappen, identisch auch im Oberwappen mit dem vorigen, ist jenes, das Hans Brühlmeier selber besass und dann den Weg durch Erbgang zu meinem Bruder Werner Brühlmeier-Schaad (StB 205) fand.

Ganz im Gegensatz zum gesprächigen H. Walser, hat J. Magg, Heraldiker, Biel, dem Wappen als Begleitschreiben nur gerade ein paar Zeilen hinterlassen und sein Blatt nicht einmal datiert. Ich bin dem Ehepaar Spörri-Brühlmeier sehr dankbar, dass es dieser Notiz Sorge getragen hat, wo zu lesen ist:

Chronik der Familie Brühlmeier

Alte Familie aus Wettingen, die schon vor dem 17. Jahrhundert zum erstenmal bezeugt wurde. Der Name ist eine Wohnstättenbezeichnung, es ist eine Ableitung von „Meier von Brühl“. – Quelle: Aus Gatschet – Wappensammlung 1799.

So suchte ich denn in diversen Bibliotheken und Archiven nach dem erwähnten Buch, und schliesslich wurde ich von einem Mitglied der E-mail-Liste der Schweiz. Gesellschaft für Familienforschung an die „Stiftung Schweizer Wappen und Fahnen“ verwiesen, dessen Präsident Joseph Melchior Galliker mir mitteilen konnte, dass es sich beim gesuchten Werk um das Wappenbuch von Niklaus Gatschet aus dem Jahre 1799 handle, das sich im Besitz der Burgerbibliothek Bern befinde. Dort fand ich dann eine sehr gosse, zweibändige kolorierte Handschrift, in welcher Gatschet sämtliche Wappen von Patriziern und Adeligen des Berner Staatsgebietes fein säuberlich dokumentierte. Sofort war mir klar, dass hier kein Brühlmeier zu finden sein konnte. Aber immerhin: Es gab einmal einen Berner Patrizier namens „von Brühl“. Magg hat nun dessen Wappen als Grundlage für ein neues Brühlmeier-Wappen verwendet, indem er anstelle der originalen sieben Kleeblätter im weissen senkrechten Band bloss noch deren zwei malte So wird aber auch verständlich, weshalb er in seinem kurzen Bericht nicht „Meier im Brühl“ (was korrekt wäre) schreibt, sondern „Meier von Brühl“.

Selbstverständlich ist auch dies ein Weg, um zu einer Idee für ein neues Wappen zu kommen. Während Walser seine Idee genealogisch und lokalhistorisch begründet, geht Magg seinerseits vom Wortklang „Brühl“ aus. Und man muss zugeben: Auch dieses Wappen ist ästhetisch sehr gefällig und versieht seinen Zweck als Familienwappen voll und ganz. Es ist allerdings im Staatsarchiv in Aarau nicht eingetragen, weshalb spätere Wappenfreunde wohl das Walser-Wappen dem Magg-Wappen vorziehen werden.

Abgesehen von den beiden erwähnten Originalen existiert noch ein weiteres Exemplar des Magg-Wappens: Das Ehepaar Albert und Beatrice Moser-Brühlmeier liess ihre beiden Wappen durch den Heraldiker H. Wegmann auf Holz malen, vermutlich in den siebziger Jahren. Wegmanns Angabe, er habe es vom Staatsarchiv erhalten, beruht indessen auf einem Irrtum, denn dort ist dieses Wappen nicht deponiert, sondern das Walser-Wappen. Hätte er dort wirklich angefragt, wäre ihm dieses vermittelt worden. So stand ich denn vor dem Rätsel, wie Wegmann überhaupt zum Magg-Wappen kommen konnte, und ich fand dafür nur eine Erklärung: Er musste in den Besitz des Nachlasses von Magg gekommen sein. Dank Internet gelang es mir, Herrn Wegmann ausfindig zu machen, und er bestätigte mir, wesentliche Teile des Nachlasses von Magg erworben zu haben. Infolge Arbeitsüberlastung gab Wegmann in jenen Jahren einen Teil seiner Aufträge an einen dritten Heraldiker weiter, der im Besitze der Magg’schen Wappensammlung war. Es scheint dass dieser (sein Name sei hier verschwiegen) den Auftrag ausführte, dabei auf das vorhandene Magg’sche Brühlmeier-Wappen zurückgriff und ohne weiteres annahm, dass dieses im Staatsarchiv deponiert sei.

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